Wir geben unser Word drauf, dass Ihenen keine
- - Anfahrtskosten
- - Arbeitskosten
- - Versteckte Kosten
enstehen. Garantiert zu 100% kostenlos
Steuern und Bienen
Gewinne aus der Imkerei zählen steuerlich zu Einnahmen
Die steuerliche Gewinnermittlung erfolgt im Regelfall bis 70 Völker durch Pauschalen, über 70 Völker wird der Gewinn einzelbetrieblich errechnet.
Liegen keine weiteren landwirtschaftlichen Einkünfte vor, beträgt der steuerliche Gewinn aus einer typischen Imkerei. Beispiel:
- bis 30 Völker - 0€ (pauschal)
- 31-70 Völker - 1000€ (pauschal)
- über 70 Völker - Einnahmen der Imkerei abzüglich der Werbekosten.
Diese Grenzen wurden erstmalig festgeschrieben und sind ab 1.1.2016 anzuwenden.
Es bleibt einem Imker weiterhin unbenommen, auch bei einer niedrigeren Völkerzahl, eine Gewinnermittlung als Einnahmeüberschussrechnung zu erstellen.
Weitere Informationen unter: Einkommensteuer
unser Schwarmfangeimer - sind bereit
und so könnte es aussehen wenn man keinen Schwarmfangeimer hat :D
direkt bei Staufenimkerei downloaden
hier gibt`s nun auch die neue Version eines Schwarmfangeimer